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Steuerfreie Firmenfitness: BGM-Angebote clever finanzieren

Category: Für Firmen

Drei Kolleginnen treiben Sport

Publication: 2026-06-12

Kurz gefasst

Firmenfitness ist steuerfrei, nur wenn der Arbeitgeber den Vertrag direkt abschließt.

Kostenerstattungen an Mitarbeitende sind immer steuerpflichtig

2 Wege zum steuerfreien Firmenfitness: Sachbezug von maximal 50 €/Monat, oder mit dem Präventionsfreibetrag in Höhe von 600 €/Jahr 

Eigenanteil der Mitarbeitenden reduziert den geldwerten Vorteil und hilft, unter der 50 €-Grenze zu bleiben

Neu ab 2025: Einrichtungs- und Verwaltungsgebühren müssen in die Berechnung einbezogen werden — in der Praxis aber meist unter 3 €/Monat

Was ist Firmenfitness?

Mal einen Yogakurs da, mal einen 10K-Lauf mit den Kolleg.innen organisieren… All das kann dennoch nicht als Firmenfitness bezeichnet werden.

Firmenfitness bezeichnet Angebote, mit denen Arbeitgeber ihren Beschäftigten Zugang zu Sport- und Gesundheitsleistungen ermöglichen. In der Praxis schließt der Arbeitgeber einen Sammelvertrag mit einem Anbieter (wie EGYM Wellpass 😉) ab und übernimmt die Kosten ganz oder teilweise. Die Mitarbeitenden erhalten dann Zugang zu einem Netzwerk aus Fitnessstudios, Yogakursen, Schwimmbädern oder digitalen Gesundheitsangeboten.

Ein wichtiger Punkt für die steuerliche Einordnung: Der Arbeitgeber muss den Vertrag selbst abschließen. Erstattet er Mitarbeitenden stattdessen deren private Fitnesskosten, gilt dies als Barlohn und ist in voller Höhe steuerpflichtig.

 

Die zwei steuerlichen Wege

Weg 1: Sachbezug 50 €/Monat (§ 8 Abs. 2 EStG)

Sachbezug ist das Paradebeispiel, um Firmenfitness steuerlich abzusetzen. Arbeitgeber können ihren Mitarbeitenden bis zu 50 € pro Monat für jede Art von Fitnessleistung (Fitnessstudio, Yoga, Schwimmen, Online-Kurse, usw.) als steuerfreien Sachbezug gewähren.

Rechtlich bestätigt wurde dies durch das BFH-Urteil vom 7. Juli 2020 (VI R 14/18), das die Sachbezugsfreigrenze ausdrücklich auf Firmenfitness-Mitgliedschaften anwendet.

Ein Detail, das in der Praxis oft übersehen wird: Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Das bedeutet: Liegt der geldwerte Vorteil bei 50,01 €, wird der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der überschrittene Euro-Cent. Die Einhaltung der Grenze ist also entscheidend.

Und weil wir sicherlich Bayern dabei haben: Die Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 13. Februar 2025 stellt klar, dass Einrichtungs- und Verwaltungsgebühren, die der Arbeitgeber übernimmt, ebenfalls bei der Berechnung des geldwerten Vorteils berücksichtigt werden müssen. In der Praxis sind diese Beträge jedoch gering und ändern an der Steuerfreiheit in der Regel nichts.

 

Weg 2: Präventionsfreibetrag 600 €/Jahr (§ 3 Nr. 34 EStG)

Dieser Weg ist enger gefasst als der Sachbezug, bietet aber ein deutlich höheres Volumen: bis zu 600 € pro Mitarbeiter:in und Jahr.

Der Haken: Es gilt nur für zertifizierte Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung nach §20 SGB V. Konkret sind das Präventionskurse in den Bereichen Bewegung, Stressbewältigung, Ernährung und Suchtprävention. Ein klassischer Fitnessstudiobesuch fällt nicht darunter.

Für EGYM Wellpass gilt: Die digitalen Präventionskurse in der App sind nach §20 SGB V zertifiziert. Die notwendige Zertifizierung liegt vor, d.h. der Präventionsfreibetrag kann also für diesen Teil des Angebots genutzt werden.

Noch ein wichtiger Unterschied zum Sachbezug: Hier handelt es sich um einen Freibetrag. Falls es überschritten wird, ist nur der übersteigende Betrag steuerpflichtig, nicht der gesamte Betrag wie bei der Freigrenze.

Können beide kombiniert werden?

Ja, aber für verschiedene Leistungen. Der Sachbezug gilt für die Wellpass-Mitgliedschaft als Ganzes, der Präventionsfreibetrag nur für die zertifizierten Kurse innerhalb der App. Dieselbe Leistung kann nicht doppelt abgerechnet werden.

Wir haben hier unten alles zusammengefasst:

 

 

Sachbezug

Präventionsfreibetrag

Betrag

50 €/Monat

600 €/Jahr

Typ

Freigrenze

Freibetrag

Für was

Jede Fitnessleistung

Nur zertifizierte Kurse

Paragraf

§8 Abs. 2 EStG

§3 Nr. 34 EStG

Sozialversicherung

Beitragsfrei

Beitragsfrei

 

Wie wird der geldwerte Vorteil berechnet?

Grundsätzlich wird der geldwerte Vorteil mit dem üblichen Endpreis bewertet, den private Endverbraucher für ein vergleichbares Angebot zahlen würden. Da Firmenfitness-Angebote wie EGYM Wellpass jedoch nicht frei am Markt erhältlich sind, dürfen stattdessen die tatsächlichen Arbeitgeberkosten als Bewertungsmaßstab herangezogen werden — bestätigt durch am 7. Juli 2020.

Zahlen Mitarbeitende selbst einen Eigenanteil, reduziert dieser die Bemessungsgrundlage:

70,21 € Gesamtpreis inkl. USt. – 25,00 € Eigenanteil der Mitarbeitenden = 45,21 € geldwerter Vorteil → unter 50 € → steuerfrei ✅

Einrichtungs- und Verwaltungskosten (neu ab 2025)

Seit der Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern vom 13. Februar 2025 müssen auch Einrichtungs- und Verwaltungsgebühren einbezogen werden. Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, wie das funktioniert:

Ein Unternehmen mit 100 Mitarbeitenden, davon 60 registriert, zahlt folgende Nebenkosten:

Kostenart

Brutto

Pro Monat

Pro MA

Einrichtungskosten

952 € / 12 Monate

79,33 €

0,79 €

Verwaltungskosten

2.142 € / 12 Monate

178,50 €

1,79 €

Gesamt

  

2,58 €/Monat

Geldwerter Vorteil gesamt: 2,58 €/Monat → weit unter 50 € → steuerfrei ✅

 

Dokumentation: Was Arbeitgeber beachten müssen

Steuerfreie Sachbezüge musst du belegen können, auch wenn sie unter der Freigrenze von 50 € bleiben und damit steuerfrei sind.

Folgende Angaben sind notwendig:

  • Abgabezeitraum
  • Steuerlich maßgebende Werte pro Mitarbeiter:in

Alternativ ist eine zentrale Dokumentation für alle Mitarbeitenden möglich. EGYM Wellpass stellt hierfür monatlich eine Liste aller angemeldeten Mitarbeitenden zur Verfügung, was HR-Teams erheblichen Aufwand erspart.

Ein praktischer Tipp: Die gewählte Dokumentationsmethode vorab vom zuständigen Finanzamt bestätigen lassen. Das schafft Rechtssicherheit und vermeidet Überraschungen bei einer späteren Lohnsteuerprüfung.

 

Das Fazit: Wie du Firmenfitness von der Steuer absetzen kannst

Firmenfitness muss nicht teuer sein. Mit dem Sachbezug von 50 €/Monat und dem Präventionsfreibetrag von 600 €/Jahr stellt der Gesetzgeber zwei solide Wege zur Verfügung, die du sogar kombinieren kannst. Dafür musst du aber die Regeln gut kennen und deine Prozesse sorgfältig dokumentieren. 

Alle steuerlichen Details zu EGYM Wellpass  findest du im kostenlosen Steuer Factsheet.

 Jetzt kostenlos herunterladen

Mehr zu den steuerlichen Grundlagen findest du auch in unserem Artikel EGYM Wellpass Steuerfreibetrag und Sachbezüge.

 

Möchtest du Firmenfitness in deinem Unternehmen einführen und die Kosten von der Steuer absetzen?

FAQ: Firmenfitnes steuerfrei

    Ja, und zwar bis zu 50 €/Monat als steuerfreier Sachbezug, wenn der Arbeitgeber den Vertrag abschließt und die Freigrenze nicht überschritten wird. Zusätzlich können zertifizierte Präventionskurse bis zu 600 €/Jahr steuerfrei gewährt werden.

    Ja, EGYM Wellpass fällt unter den steuerfreien Sachbezug nach §8 Abs. 2 EStG. Solange der geldwerte Vorteil pro Mitarbeiter:in unter 50 €/Monat bleibt, fallen weder Lohnsteuer noch Sozialabgaben an. Die zertifizierten Präventionskurse in der App können zusätzlich über den 600 €-Freibetrag abgerechnet werden.

    Ja, aber unter zwei Bedingungen: Der Arbeitgeber schließt den Vertrag direkt ab (keine Kostenerstattung), und der geldwerte Vorteil bleibt unter 50 €/Monat. Eine direkte Geldüberweisung an Mitarbeitende ist immer steuerpflichtig.

    Weder das eine, noch das Andere. Bei korrekter Umsetzung fällt für Mitarbeitende keine Steuer an. Der Vorteil ist steuerfrei, also weder brutto noch netto zu versteuern. Was Mitarbeitende zahlen, ist nur ihr etwaiger Eigenanteil.

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